Die passenden Herrchen und Frauchen für Hund, Katz und Maus
Start Bei Problemen einen anderen Browser als IE nutzen Dein Profil Memberliste A-Z Web-Chat redaktionelles Magazin Fotogalerie 25.04.2024 - 23:31 
+++ Das #1 Netzwerk für echte Tierfreunde und tierliebe Singles +++ Die originale Initiative "Herrchen sucht Frauchen" +++ Bekannt aus Presse und TV wie ein bunter Hund +++ Seit mehr als 18 Jahren online +++ Nur bei uns mit der Lifetime Membership +++ Nur geprüfte Profile, authentisch, ehrlich und sicher +++ Eine Empfehlung von Dr. Feelgood +++

Tierfreund.Community » Team-Redaktion » Wenn das eigene Tier einen Unfall verursacht » Hallo Gast [Login|Anmelden]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema abonnieren
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Zum Ende der Seite springen Wenn das eigene Tier einen Unfall verursacht  
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Niklas
Initiator und Teamleiter


images/avatars/avatar-16.jpg
[meine Galerie]



Wenn das eigene Tier einen Unfall verursacht Auf diesen Beitrag antworten Zitatantwort auf diesen Beitrag erstellen Diesen Beitrag editieren/löschen Diesen Beitrag einem Moderator melden       Zum Anfang der Seite springen

„Und wer zahlt mir jetzt den Schaden?“


Passieren kann es schnell: So streunt beispielsweise die Freigänger-Katze durch ihr Revier, überquert Straßen und läuft dabei vor ein fahrendes Auto. Auch kann sich der Hund beim Gassi-Gang von seiner Leine losreißen und auf die Straße rennen. Kommt es dann zu einem Unfall, stellt sich immer die Frage, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

Paragraph 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs regelt diesen Fall. Verursacht ein Haustier einen Unfall, muss der Halter für diesen Schaden aufkommen. Unabhängig davon, ob er Schuld an dem Unfall hatte oder ob er überhaupt dabei war.

Vielen Hundehaltern ist dies bewusst, und sie schließen die notwendige Hundehalterhaftpflichtversicherung ab. Katzenhalter jedoch wissen oft nicht um die gesetzliche Schadensersatzpflicht. Da es für Katzen jedoch keine spezielle „Katzenhalterhaftpflichtversicherung“ wie bei Hunden gibt, muss der Katzenhalter eine Privathaftpflichtversicherung abschließen, die auch Schäden durch Katzen umfasst. Solch eine Versicherung kostet je nach Versicherungsgesellschaft etwa 20 Euro im Jahr.

Hat der Tierhalter keine Versicherung abgeschlossen, haftet er mit seinem gesamten privaten Vermögen. Da bei einem Autounfall, bei dem beispielsweise Personen verletzt oder gar getötet werden, schnell enorme Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche entstehen können, kann dies den Tierhalter unter Umständen in den finanziellen Ruin treiben.

Sollte im Einzelfall die geltend gemachte Schadenssumme sehr hoch erscheinen und der Verdacht bestehen, dass ein Altschaden aus diesem Anlass mitrepariert werden soll, sollte dies der Versicherung unbedingt mitgeteilt werden, da die Versicherung nicht nur die Regulierung berechtigter Ansprüche vornimmt, sondern auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche übernimmt.

TASSO-Tipp: Sorgen Sie lieber vor und sichern sich selbst und Ihr Tier für den Ernstfall ab.



© Copyright TASSO e.V.

__________________
*** Glück ist das einzige, was sich verdoppelt, wenn man es teilt (A. Schweitzer)


26.11.2014 18:05 Homepage von Niklas Beiträge von Niklas suchen Nehme Niklas in Deine Freundes-Liste auf
Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Neues Thema erstellen Antwort erstellen
Tierfreund.Community » Team-Redaktion » Wenn das eigene Tier einen Unfall verursacht


Alle Inhalte sind urheberrechtlich geschützt 2005-2024 Tierfreund.com
Das #1 tierliebe Freunde Netzwerk ist bekannt aus Presse und TV (gesch. Marken)
rtl tiersendung
3sat tiersendung
zdf tiersendung
wdr tiersendung
ndr tiersendung
vox tiersendung
atv tiersendung

Die # 1 tierliebe Kontaktinitiative "Herrchen sucht Frauchen"